Ich bin im Zivil- und Strafrecht tätig. Im Zivilrecht liegt mein Tätigkeitsschwerpunkt auf meinem Fachanwaltsgebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, aber auch im allgemeinen und besonderen Vertragsrecht.
Im Bereich des Mietrechts berate und vertrete ich vorwiegend Mieter von der Begründung des Mietverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Insbesondere bei Fragen zu Mängeln, Schönheitsreparaturen, Abmahnungen, Betriebskosten und der Kaution sowie der Abwehr von Kündigungen, Räumungsklagen und Schadensersatzansprüchen stehe ich unseren Mandanten gerne zur Seite.
Zudem betreue ich Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Verwalter bei Fragen rund um das Wohnungseigentumsrecht und helfe bei der Formulierung, Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen, der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen gegen Miteigentümer, Verwalter und Dritte sowie der Prüfung der Teilungserklärung und der Jahresabrechnungen.
Darüber hinaus bin ich in allen Stadien eines Strafverfahrens als Verteidigerin tätig und stehe auch den Opfern von Straftaten bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche gerne zur Seite.
2012
Erstes Juristisches Staatsexamen an der Universität Konstanz
2014
Zweites Juristisches Staatsexamen im OLG-Bezirk Stuttgart
2015
Zulassung zur Anwaltschaft und Aufnahme der Tätigkeit als Anwältin
2018
Verleihung der Bezeichnung „Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“
Wohnraummietrecht (vorwiegend Mieter)
Wohnungseigentumsrecht
Nachbarrecht
Strafrecht
Allgemeines Zivilrecht
Maklerrecht
Prozessvertretung
Vertragsrecht
Reiserecht