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Ehefrau (Antragstellerin)Ehemann (Antragsteller)
Wir leben seit dem genannten Datum getrennt (Hinweis: Auch eine Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung bzw. des ehelichen Hauses ist möglich. Bedingung: Die Ehegatten bewohnen getrennte Zimmer und erbringen sich wechselseitig keine Versorgungsleistungen mehr. Für nähere Erläuterungen bzw. Rückfragen bitte Kontakt aufnehmen)
EhefrauEhemannKeiner
neinja
bei der Ehefraubeim Ehemann
bei den Ehegatten gemeinsam verbleibendie Ehefrau erhaltender Ehemann erhalten
janein
neinja, mit folgendem Inhalt
Ja, durch Urteil oder BeschlussJa, durch JugendamtsurkundeJa, durch notarielle VereinbarungNein
ja, durch notariellen Vertragnein
neinja, bei folgendem Gericht
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