Ich bin ausschließlich im Zivilrecht tätig, dort schwerpunktmäßig im Familien- und Erbrecht.
Auf meinem Fachanwaltsgebiet Familienrecht berate und vertrete ich Sie in sämtlichen Bereichen wie Trennung und Scheidung, vermögensrechtlichen, unterhaltsrechtlichen sowie umgangs- und sorgerechtlichen Auseinandersetzungen, sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen gerichtlicher Verfahren. Darüber hinaus zählen Vertragsgestaltungen, wie die optimale Gestaltung von Eheverträgen oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen zu meinen Tätigkeiten.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet das Erbrecht. Hierzu zählen die individuelle Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, die Vertretung zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen sowie die rechtliche Vorsorge für weitere Lebenssituationen, wie Unfall, Krankheit oder Alter in Form der Ausarbeitung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen!
2010
Erstes Juristisches Staatsexamen an der Universität Konstanz
2012
Zweites Juristisches Staatsexamen im OLG-Bezirk Stuttgart
2013
Zulassung zur Anwaltschaft in Markdorf
2013
Aufnahme der Tätigkeit als Anwältin
2016
Verleihung der Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“
2019
Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs Erbrecht
Familienrecht
Erbrecht
Allgemeines Zivilrecht